Beitragsordnung der SG Rotation Prenzlauer Berg e.V.

Entsprechend der Satzung der SG, § 27 (3) hat die Mitgliederversammlung am 09. April 2001 beschlossen, die Beiträge pro Mitglied /Monat um 5,00 DM zu erhöhen, um damit stabile finanzielle Grundlagen für einen ordnungsgemäßen Training- und Wettkampfbetrieb zu schaffen.

Da mit Wirkung vom 01. Januar 2002 die Europäische Währungsreform in Kraft tritt und der Euro einziges Zahlungsmittel wird, ist es erforderlich, die bestehende Beitragsordnung dementsprechend zu überarbeiten.

Mit Wirkung vom 01. Januar 2002 gilt folgende Beitragsordnung für alle Mitglieder der Sportgemeinschaft.

1. Beitragssätze

- Erwachsene (Wettkampfbetrieb)
10,00 €
- Erwachsene (Freizeitsport/passive Mitglieder)
08,00 €
- Kinder / Jugendliche (bis 18 Jahre)
08,00 €
- Auszubildende, Schüler, Studenten (bis 27. Lebensjahr)
08,00 €
- Rentner
08,00 €
- Übungsleiter (Entschädigung bis 52,00 € im Monat)
08,00 €
- Schiedsrichter und Kampfrichter im Nachwuchsbereich
08,00 €
- alle anderen Schieds- und Kampfrichter
10,00 €
								

Familienbeitrag 1. und 2. Familienmitglied eines Haushalts zahlt Beitrag entsprechend der Beitragsordnung. Für das 3. und jedes weitere Familienmitglied eines Haushalts gilt Beitragsfreiheit.

Ehrenmitglieder sowie Fördermitglieder sind beitragsfrei.

Fördermitglieder sind solche, die den Verein durch finanzielle und materielle Beiträge oder durch Dienstleistungen unterstützen und die nicht am Wettkampfbetrieb teilnehmen.

Zur Förderung der ehrenamtlichen Arbeit werden die Abteilungsleiter und die Kassierer beitragsfrei gestellt.

Die Übungsleiter können auf Beschluss des Abteilungsleitungsvorstandes von einer Beitragszahlung entbunden werden.

Abteilung Tanzen

- Erwachsene, Jugendliche bis 14 Jahre
18,00 €
- Kinder bis 14 Jahre
15,00 €
 											

2. Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt einen Monatsbeitrag und ist bei der Aufnahme zu entrichten.

3. Beitragszahlung

Die Beitragszahlung ist eine Bringepflicht und hat mindestens 6 Monate im voraus zu erfolgen, wenn keine anderen Festlegungen durch die Abteilungen erfolgen. Sie ist beim Übungsleiter bzw. Kassierer zu entrichten oder erfolgt je nach Festlegung des Abteilungsvorstandes durch eine Banküberweisung oder im Einzugsverfahren. Bei der Banküberweisung bzw. beim Einzugsverfahren werden 1,00 € jährlich zur Deckung der Verwaltungskosten zusätzlich erhoben.

4. Beitragsermäßigung

Auf Antrag mit schriftlicher Begründung kann der jeweilige Abteilungsleitungsvorstand den Beitrag ermäßigen, stunden oder erlassen.

5. Abteilungsumlagen

Die Mitgliederversammlungen der Abteilungen können zur Deckung abteilungs- und sportspezifischer Aufwendungen zur Sicherung des Trainings- und Wettkampfbetriebes zusätzliche finanzielle Umlagen beschließen.

6. Beitragsrückstände

Beitragsrückstände von 2 Monaten sind mündlich durch den Übungsleiter bzw. Kassierer anzumahnen, von über 3 Monaten schriftlich durch den Abteilungsleiter und darüber hinaus durch den 1. Vorsitzenden der SG anzumahnen.

Sollte trotz dieser Mahnungen keine Reaktion erfolgen, können die Beitragsrückstände durch die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens eingeklagt werden.

7. Nichtmitglieder

Sportinteressierte, die eine Mitgliedschaft im Verein in Erwägung ziehen, sich aber erst vom Sportangebot überzeugen wollen, können 4 Wochen an den jeweiligen Übungsstunden beitragsfrei teilnehmen.